Kosten
Die Abrechnung erfolgt, angelehnt an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), jedoch mit individuellem Honorarsatz, als Privatliquidation. Das herkömmliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) kommt nicht zur Anwendung.
Alle Rezepte werden als Privatrezepte ausgestellt.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beteiligung an den entstandenen Kosten zu stellen.
Die privaten Krankenversicherungen sowie die privat abgeschlossenen Zusatzversicherungen erstatten die Heilpraktikerleistungen nach vereinbartem Tarif in der vereinbarten Höhe.