Kosten
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahre 2002, als Privatliquidation.
Alle Rezepte werden als Privatrezepte ausgestellt.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Beteiligung an den entstandenen Kosten zu stellen.
Die privaten Krankenversicherungen sowie die privat abgeschlossenen Zusatzversicherungen erstatten die Heilpraktikerleistungen nach vereinbartem Tarif in der vereinbarten Höhe.